Ein Stichtag, der viele überrascht hat
Kennst du das? Ein neues Gesetz tritt in Kraft, alle reden ein paar Wochen darüber, und dann verschwindet das Thema wieder aus den News, obwohl es dich direkt betrifft. Genau das ist mit der PPWR passiert, der neuen EU-Verpackungsverordnung.
Am 12. August 2026 ist sie scharf geschaltet worden. Seitdem gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Und nein, das ist kein Thema nur für Konzerne mit eigener Verpackungsabteilung.
Wer ist eigentlich betroffen?
Kurze Antwort: wahrscheinlich auch du, wenn du etwas verschickst. Entscheidend ist nicht, wie groß dein Unternehmen ist, sondern welche Rolle du in der Lieferkette spielst. Bringst du eine Verpackung in Verkehr, zählst du dazu. Das können zum Beispiel sein:
- Start-ups mit eigenem Onlineshop
- Kleine Hersteller wie ich mit meinem 3D-Druck-Betrieb
- Gastronomen mit To-go-Verpackungen
- Jeder, der Ware in eigener Kartonage verschickt
- Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in der EU.
- Betroffen ist jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, egal wie klein das Unternehmen ist.
- Wer neu verpflichtet ist, muss sich bis zum 12. September 2026 bei LUCID registrieren.
Meine eigene Verspätung
Ich gebe es offen zu: Mir ist das selbst erst spät aufgefallen. Als 3D-Druck-Betrieb denkst du zuerst an Filament, Drucker und Designs. An Kartons und Füllmaterial verschwendest du keinen Gedanken, bis plötzlich eine Verordnung genau die reguliert.
Was seit dem 12. August 2026 konkret gilt
Die Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In Kraft getreten ist sie am 11. Februar 2025, mit einer Übergangsfrist bis zur eigentlichen Anwendung ab dem 12. August 2026.
Seitdem dürfen in der EU nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die:
- die neuen Ökodesign- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen
- eine gültige Konformitätserklärung besitzen
- die neuen PFAS-Grenzwerte einhalten, sofern sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Für kleine Versandhändler heißt das in der Praxis: Die eigene Standardverpackung, egal ob Karton, Luftpolsterfolie oder Füllmaterial, muss dokumentiert und im Zweifel nachweisbar konform sein. Hast du das bislang einfach im nächsten Baumarkt eingekauft, ohne dir Gedanken über die Materialzusammensetzung zu machen? Genau jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, das nachzuholen.
"Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die eigene Rolle in der Lieferkette."
Die Frist, die gerade jetzt akut ist
12. September 2026: die LUCID-Registrierung
Wer neu von der Verordnung verpflichtet und noch nicht registriert ist, muss sich in Deutschland bis zum 12. September 2026 bei LUCID eintragen, dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Das betrifft nicht nur klassische Hersteller. Es betrifft jeden, der Verpackungen "in Verkehr bringt". Im Zweifel also auch kleine Versandhändler und 3D-Druck-Betriebe wie meinen, sobald eigene Versandverpackungen im Spiel sind.
Diese Frist ist keine Formsache. Wer sie versäumt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im schlimmsten Fall auch, dass die eigenen Produkte formal gar nicht mehr regelkonform in Verkehr gebracht werden dürfen.
Was danach noch kommt
Der 12. August 2026 war nur der Anfang. Bereits im Februar 2027 treten weitere Anforderungen der PPWR in Kraft. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, jetzt schon Ordnung reinzubringen.
Mein persönlicher Fahrplan
Ich gehe gerade jede einzelne Verpackungsart durch, die bei Subthiel im Versand landet. Schritt für Schritt:
- Materialzusammensetzung jeder Verpackung prüfen
- Konformitätserklärungen einholen oder selbst erstellen
- Rechtzeitig bei LUCID registrieren
Lieber jetzt eine Stunde investieren, als später eine böse Überraschung vom Zoll oder von einer Marktaufsichtsbehörde zu erleben.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die PPWR?
Die Verordnung (EU) 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird seit dem 12. August 2026 unmittelbar angewendet.
Bis wann muss ich mich bei LUCID registrieren?
Wer neu verpflichtet und noch nicht registriert ist, muss sich in Deutschland bis zum 12. September 2026 bei LUCID eintragen.






