Ein Gutachten mit über 1.500 Seiten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 ihr Gutachten zur AfD vorgelegt: Auf über 1.500 Seiten kommt sie zu dem Schluss, dass die Partei verfassungswidrig ist und ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht realistische Erfolgschancen hätte, wie Correctiv dokumentiert. Kurz danach fordern 525 Juristinnen und Juristen in einem offenen Brief Bundestag und Bundesregierung auf, unverzüglich ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Ein Gutachten dieses Umfangs entsteht nicht über Nacht. Dass sich eine unabhängige Organisation für Freiheitsrechte über Monate hinweg durch Reden, Programme und Aussagen der Partei arbeitet, um am Ende zu einem so klaren Ergebnis zu kommen, ist selbst schon eine Aussage über den Ernst der Lage.
- Die GFF hält die AfD laut Gutachten vom 25. Juni 2026 für verfassungswidrig.
- 525 Juristinnen und Juristen fordern ein Verbotsverfahren, ein solches Verfahren läuft aber noch nicht.
- Das VG Köln stoppte im Februar 2026 vorläufig die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch, das Hauptverfahren ist offen.
Der holprige Weg durch die Gerichte
Der Weg dahin ist nicht einfach: Im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei klagte dagegen, und im Februar 2026 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass die Einstufung vorerst unzulässig sei. Das Hauptverfahren läuft noch. Parallel hat NRW-Ministeräsident Hendrik Wüst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die "ergebnisoffen" prüfen soll, wie mit der Partei rechtlich umzugehen ist.
Diese Gemengelage aus Verfassungsschutz-Einstufung, Gerichtsverfahren und politischer Arbeitsgruppe wirkt von außen zäh und widersprüchlich. Das ist sie auch. Der deutsche Rechtsstaat ist bewusst so konstruiert, dass ein Parteiverbot hohe Hürden hat, gerade weil ein Missbrauch dieses Instruments selbst eine Gefahr für die Demokratie wäre.
Warum das kein abstraktes Juristenthema ist
Verbotsverfahren klingen nach trockenem Verfassungsrecht. Sind sie auch. Aber am Ende geht es um eine sehr konkrete Frage: Ab wann ist eine Partei keine normale demokratische Konkurrenz mehr, sondern eine Gefahr für genau die Ordnung, in der sie mitspielt? Das Grundgesetz gibt darauf in Artikel 21 eine Antwort, und die GFF legt mit ihrem Gutachten die Beweise dafür auf den Tisch.
Unser Chip "Nazis Verboten" nimmt diese Position vorweg, nicht weil ein Verkehrsschild ein Gerichtsurteil ersetzt, sondern weil es zeigt, wo eine klare Mehrheit längst steht, während Gerichte und Parlamente noch verhandeln. Haltung muss nicht auf ein Urteil warten. Wer wartet, bis alle juristischen Fragen geklärt sind, hat oft schon zu lange geschwiegen.
Häufige Fragen
Ist die AfD in Deutschland verboten?
Nein. Es existiert bislang kein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Diskutiert wird ein solches Verfahren unter anderem nach dem GFF-Gutachten vom 25. Juni 2026 und einem offenen Brief von 525 Juristinnen und Juristen.
Was hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden?
Im Februar 2026 entschied das Gericht in einem Eilverfahren, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz vorerst unzulässig sei. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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